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Fakultät (Hochschule) ArtikelEine Fakultät an einer Hochschule (auch als Fachbereich genannt) ist eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität (auch TU), Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende, sowie auch das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die "Lehrbefugnis" und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad.
Eine Fakultät ist für die Organisation von Forschung und Lehre (= Studium) ihres Wissenschaftsbereichs zuständig. In gewissem Umfang ist sie körperschaftsrechtlich souverän (erkennbar am Promotionsrecht, eigener Siegelführung, eigenem (oft rechtlich noch existierenden, faktisch nicht mehr ausgeübten) Talarrecht u.a.).
Beispiele: Fakultät für Physik, Fakultät für Philologie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fakultät für Maschinenbau.
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An der Spitze des Fakultätsrates steht der Dekan, er vertritt zugleich die Fakultät nach außen. Der Dekan wird aus der Reihe der Professoren auf Zeit (z. B. für 2 Jahre) vom Fakultätsrat gewählt. Der Fakultätsrat besteht aus den Professoren der Fakultät, Vertretern der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, Vertretern der Studenten und Vertretern des Personals aus Technik und Verwaltung.
Die genauen Strukturen sind in den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung über die Mittelverwendung der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal) und über Fragen der Forschung und Lehre an der jeweiligen Fakultät. Dazu gehört u. a. die Beschlussfassung über die Einrichtung oder Einstellung von Studiengängen, und studien- und Prüfungsordnungen. Diese müssen in der Regel von der Hochschulleitung und / oder den zuständigen Wissenschaftsministerien des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden.
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Große Fakultäten gliedern sich in der Regel in Institute oder Seminare. Sie bilden die nächst kleinere Untergliederung einer Fakultät. Ein Institut umfasst häufig einen Lehrbereich (z. B. Anglistik, Soziologie, Informatik...) und wird von einem Geschäftsführenden Direktor (aus der Reihe der Professoren) geleitet. Ein Institut oder Seminar umfasst in der Regel mehrere Lehrstühle.
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Ein Lehrstuhl ist die kleinste organisatorische Einheit einer Fakultät. Ein Lehrstuhl ist die Arbeitseinheit einer Professorin / eines Professors. Ein Lehrstuhl umfasst in der Regel einen Forschungs- und Lehrbereich, z. B. "Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft" in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in dem Studiengang "Betriebswirtschaftslehre Diplom".
Zu einem Lehrstuhl gehören neben dem Professor/der Professorin, der/die diesen Lehrstuhl inne hat, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Techniker, Wissenschaftliche und Studentische Hilfskräfte.
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Einrichtungen einer Fakultät | |
Eine Fakultät betreibt in der Regel gemeinsame Einrichtungen. Dies können sein die Faktultätsbibiothek, Labore, Werkstätten etc.
Zu einer Fakultät gehört häufig auch das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuß dieser Fakultät, das die Prüfungen (Vordiplom, Bachelor, Diplom, Master...) organisiert und verwaltet. An einigen Hochschulen gibt es auch Zentrale Prüfungsämter, die die Prüfungen entweder für die gesamte Hochschule oder für mehrere Fakultäten organisieren.
Zu den Einrichtungen einer Fakultät gehört auch der Promotionsausschuss, der für die Promotionen zuständig ist.
Zusätzlich sind alle Mitarbeiter einer Fakultät zur Studienberatung verpflichtet. In der Regel erbezeichnen die einzelnen Fakultäten spezielle Berater als Studienfachberater, die sowohl Studierende wie auch Studieninteressenten zu den angebotenen Studienfächern beraten.
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